Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Klagen von Grundstücksbesitzern gegen die Satzung des Landschaftsschutzgebiets Hachinger Tal abgewiesen. Damit bleibt das Landschaftsschutzgebiet so, wie die Grüne Kreistags-Fraktion es vor drei Jahren beantragt und der Kreistag es am 30.03.2014 mit knapper Mehrheit beschlossen hat, bestehen. Es zeigt sich, dass die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts München die Satzung kompetent, fachlich fundiert und rechtlich unangreifbar erarbeitet hat.
Damit wird ein großes schützenswertes Gebiet langfristig und sicher vor Bebauung geschützt. Das Allgemeininteresse, dieses Gebiet als Naherholungsraum und Freifläche zu erhalten, hat Vorrang vor Einzelinteressen!
Für die Grünen im Kreistag ist dieses eines der größten politischen Erfolge der letzten Jahre, wurde er doch gegen mächtige Interessen und großen Widerstand errungen!
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